Dr. Roeser & Kollegen

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Kündigung des Arbeitsplatzes ? Wir erheben Kündigungsschutzklage und kämpfen für Sie. Das gilt auch wenn Ihr Arbeitsgeber Sie mobbt. Mobbing ist vielfach Körperverletzung und strafbar. Es kann im Einzelfall zu erheblichen Schmerzensgeldforderungen führen. Meist wird die Angelegenheit im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht vergleichsweise beigelegt. Hierbei wird regelmäßig eine ansehnliche Abfindung ausgehandelt. Sie hatten einen Unfall ? Die komplette Schadensregulierung übernehmen wir für Sie zügig und kompetent. Kann repariert werden oder liegt ein Totalschaden vor ? Mit oder ohne Mehrwertsteuer welcher Wiederbeschaffungswert zählt der vom Gutachter oder der den die gegnerische Versicherung vorgibt ? Sind Sie verletzte worden vielleicht sogar sehr schwer ? Steht Ihen schmerzensgeld zu wenn ja in welcher Höhe ? Oder sogar eine Unfallrente ? Merkantiler Minderwert Nutzungsausfallentschädigung sind hierbei zu berücksichtigen.Radarmessung ? Probleme mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ? Sie werden mit einer Anklageschrift einem Strafbefehl oder einem Bußgeldbescheid konfrontiert und benötigen souveräne erfahrene anwaltliche Unterstützung ? Im Bewusstsein dass der Rechtsanwalt nicht nur Vertreter sondern auch Berater seines Mandanten ist (Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union Ziff. 1.1) kann jeder Mandant darauf vertrauen und auch von uns erwarten eine wohlüberlegte und fundierte Bewertung seines Falles vermittelt zu bekommen. Zivilrechtliche Haftung hängt vom Verschulden ab. Fahrlässigkeit in den verschiedensten Nuancen ob nun grobe oder mittlere oder leichte Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz all dies wirkt sich auch auf die Schadenshöhe im Einzelfall aus. Von enormer Bedeutung für den Mandanten ist die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme Führerscheins durch die Polizei. Wenn dies passiert muss der Anwalt die Weichen dahingehend stellen ob es tatsächlich immer richtig ist Rechtsmittel gegen eine derartige Entscheidung einzulegen. Es kann beispielsweise passieren dass nach erfolgter Beschlagnahme die richterliche Überprüfung dieser Maßnahme beantragt wird und das Gericht durch Beschluss die Beschlagnahme bestätigt. Die bis dahin getroffenen rein polizeiliche Maßnahme wird dann in gewisser Weise durch das Gericht ” zementiert”. Eine solche Vorgehensweise kann damit regelrecht zur ” Pokerpartie” zum Nachteil des Mandanten werden. Regelmäßig erweist es sich als vorteilhaft wenn wir das direkte Gespräch mit der Polizei führen und die Sache mit der Polizei oder dem zuständigen Staatsanwalt/Staatsanwältin erörtern. Aber auch hier muss er verständlich-wie immer-im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Wir sind : Fachanwalt für Strafrecht Fachanwälte für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwälte Wir sind : Fachanwalt für Strafrecht Fachanwälte für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwälte Wir sind : Fachanwalt für Strafrecht Fachanwälte für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwälte Wir sind : Fachanwalt für Strafrecht Fachanwälte für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwälte Wir sind : Fachanwalt für Strafrecht Fachanwälte für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwälte StPO StGB OWiG Bugggeldbescheid Fahrerlaubnissachen Bussgeldstelle Sperrfrist Haftsachen Haftprüfung Haftbefehl Unztersuchungshaft Steuerstrafrecht Abgabenordnung Steuerverkürzung Steuerhinterziehung Steuerfahndung Eibnstellung § 153 a StPO Urteiul Berufung Revision Kleine Strafkammer Grosse strafkammer Schwurgericht Einspruch Landgericht Oberlandesgericht Buzndesgerichtshof Bundesverfassungsgericht Grundrechte Freiheit Gerechtigkeit Bürgerrechte Kampf ums Recht Meinungsäußerungsfreiheit Beleidigung Betrug Diebstahl Hehlerei Totschlag Mord Urkundenfgälschung Verkehrsunfallflucht Freiheitsstrafe Geldstrafe Bewährungsstrafe Strafrecht Strafrecht Strafrecht Strafrecht Strafrecht Strafrecht Strafrecht Strafrecht Strafrecht. Wir sind tätig insbesondere im Bezirk des OLG Hamm: Landgericht Arnsberg | Amtsgericht Arnsberg | Brilon | Marsberg | Medebach | Menden (Sauerland) | Meschede | Schmallenberg | Soest | Warstein | Werl Landgericht Bielefeld | Amtsgericht Bielefeld | Bünde | Gütersloh | Halle (Westfalen) | Herford | Lübbecke | Minden | Bad Oeynhausen | Rahden | Rheda-Wiedenbrück Landgericht Bochum | Amtsgericht Bochum | Herne | Recklinghausen | Herne-Wanne | Witten Landgericht Detmold | Amtsgericht Blomberg | Detmold | Lemgo Landgericht Dortmund | Amtsgericht Castrop-Rauxel | Dortmund | Hamm | Kamen | Lünen | Unna Landgericht Essen | Amtsgericht Bottrop | Dorsten | Essen | Essen-Borbeck | Essen-Steele | Gelsenkirchen | Gladbeck | Hattingen | Marl Landgericht Hagen | Amtsgericht Altena | Hagen | Iserlohn | Lüdenscheid | Meinerzhagen | Plettenberg | Schwelm | Schwerte | Wetter (Ruhr) Landgericht Münster | Amtsgericht Ahaus | Ahlen | Beckum | Bocholt | Borken | Coesfeld | Dülmen | Gronau (Westf.) | Ibbenbüren | Lüdinghausen | Münster (Westfalen) | Rheine | Steinfurt | Tecklenburg | Warendorf Landgericht Paderborn | Amtsgericht Brakel | Delbrück | Höxter | Lippstadt | Paderborn | Warburg Landgericht Siegen | Amtsgericht Bad Berleburg | Lennestadt | Olpe | Siegen Allgemeiner Teil Ziel und Zweck des Strafrechts Ziel und Zweck von Strafe Keine Strafe ohne Gesetz Schuldprinzip Vorsätzliche Begehungsdelikte Tatbestandslehre Objektiver Tatbestand Kausalität Objektive Zurechnung Subjektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit Zivilrechtlicher Notstand Allgemeiner rechtsfertigender Notstand Notwehr Festnahmerecht und Selbsthilfe Einverständnis Einwilligung Erziehungsrecht Schuld Schuldfähigkeit Spezielle Schuldmerkmale Entschuldigungsgründe Irrtumslehre Persönliche Strafausschließungsgründe Beteiligung Täterschaft und Teilnahme Versuch und Rücktritt Fahrlässigkeit Unterlassen Tateinheit und Tatmehrheit Tötungsdelikte Mord Totschlag Aussetzung Straftaten gegen das ungeborene Leben Körperverletzungstatbestände Nötigung Freiheitsberaubung Nachstellung Geiselnahme Ehrdelikte Hausfriedensbruch Amtsanmaßung Widerstand gegen die Staatsgewalt Straftaten gegen die Rechtspflege Aussagedelikte Urkundenstraftaten Brandstiftung Straßenverkehrsdelikte Vollrausch und Unterlassene Hilfeleistung Amtsdelikte Straftaten gegen Vermögen Sachbeschädigungs- und Computerdelikte Diebstahl und Unterschlagung Raub und raubähnliche Delikte Pfandkehr und Vollstreckungsvereitelung Betrug und Computerbetrug Erpressung und räuberische Erpressung Untreue und untreueähnliche Delikte Begünstigung Hehlerei und Geldwäsche Strafverfahrensrecht formelles Strafrecht Rechtsquellen Erkenntnisverfahren In dubio pro reo Wahlfeststellung Doppelbestrafungsverbot Rechtsfolgen Strafen Freiheitsstrafe Geldstrafe Strafbemessung Strafrahmen Strafzumessung Maßregeln der Besserung und Sicherung Nebenstrafen und Nebenfolgen Fahrverbot Verjährung Vollstreckungsverfahren

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Vendredi:
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Numéro de téléphone
+49201770001
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Comptes sociaux
Mots clés
avocat, avocat généraliste

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